1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen den Referenten/innen, vertreten durch die Referentenagentur Speakers Excellence, und dem Auftraggeber über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu, bedürfen der Schriftform.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Die Referentenagentur Speakers Excellence trägt dafür Sorge, dass die Referenten/innen zu Höchstleistung, Professionalität und Seriosität verpflichtet sind. Dies stellt sie durch jährliche Qualitätsüberprüfungen der Excellence-Referenten auf Grundlage der Qualitätsrichtlinien von Speakers Excellence sicher.
3.1 Die Referenten/innen erbringen ihre Dienstleistungen höchstpersönlich. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch einen der Referenten/innen wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, vom Referenten nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, ist der/die Referent/in vertreten durch die Referentenagentur unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, einen Ersatz- Referenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen, bei dem der/die Referent/in die Dienstleistung erbringen kann.
3.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen sind aus dem Angebot ersichtlich und dem Auftraggeber bekannt. Der Referent ist in der Gestaltung, Auswahl der Vortragselemente und Darbietung seines Programms frei. Inhaltlichen Anweisungen des Auftraggebers oder eines Dritten, mit Ausnahme der Referentenagentur, unterliegt der Referent nicht.
3.3 Der Referent erklärt sich mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies für den Zweck des Vertrages erforderlich ist. In diesem Zusammenhang stimmt er auch der Ablichtung und eventuellen Veröffentlichung von Fotos und Videos zu, zu denen er sich erforderlichenfalls zur Verfügung stellt. Die Auswertung der Aufnahmen im Internet und in Multimediawerken durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung des Referenten, vertreten durch die Referentenagentur.
4.1 weder er/sie, noch seine/ihre Mitarbeiter jemals Kurse von Scientology besucht haben,
4.2 er/sie bzw. sein/ihr Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten,
4.3 weder er/sie noch seine/ihre Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/oder Seminare/ Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,
4.4 er/sie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines/ihres Unternehmens (zur Durchführung seiner/ihrer Seminare/ Kongresse) ablehnt und
4.5 die Erklärungen 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 genauso für andere manipulative Sekten jeglicher Art gelten.
5.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben (z.B. so genannte Ausländersteuer, KSK), sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
5.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.
5.3 Der Auftraggeber stellt der Agentur zur Erfüllung der vereinbarten Agenturleistungen das notwendige Werbematerial, Presseveröffentlichung u. ä. zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt für den Referenten.
5.4 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Referenten/in an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Referenten.
5.5 Mit der Buchung eines Referenten der Referentenagentur Speakers Excellence erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen des Referenten für die Medien und für Werbemaßnahmen des Referenten verwendet werden können.
5.6 Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die vom Referenten gewünschte Technikanforderung ordnungsgemäß zu erfüllen und trifft die sorgfältige Auswahl von Medienfirmen, Ton- und Übertragungstechnik, Seminar-/ Kongress-Hotels sowie sonstigen Dritten, die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Auftraggeber wird deren sorgfältige Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung der geplanten Veranstaltung bzw. des Seminars/Kongresses treffen.
5.7 Für Hotelreservierungen ist der Auftraggeber zuständig und verantwortlich. Die Hotelrechnung (und eventuelle Stornos) sowie die Hotelspesen und Fahrtkosten im üblichen Rahmen der geschlossenen Vertragsvereinbarungen übernimmt der Auftraggeber.
6.1 Der Auftraggeber wird im Zuge der Ankündigung des Referenten die Referentenagentur – besonders unter Angabe der Marke der Referentenagentur „Speakers Excellence“ mit dem dazugehörigen Logo – nennen und bewerben. Geeignetes Bildmaterial, frei von Rechten Dritter, wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
6.2. Die ausschließliche Verwendung des durch die Referentenagentur zur Verfügung gestellten Bild- und Textmaterials für Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichen, bedarf keiner Freigabe durch diese. Eine schriftliche Freigabe durch die Referentenagentur vor Veröffentlichung ist nur dann zwingend erforderlich, wenn der Auftraggeber eigenständig formulierte und zusammengestellten Veranstaltungsankündigungen, Pressemitteilungen oder Ähnliches mit eigenem oder fremdem Bildmaterial ausstattet. Die Freigabeerklärung wird in Form einer schriftlichen Genehmigung durch die Referentenagentur nach erfolgter Prüfung und eventueller Rücksprache mit dem Referenten zeitnah erbracht.
6.3. Der Referent ist berechtigt am Veranstaltungstag seine Medienprodukte (Bücher, CD u.a.) zum Kauf anzubieten und auf neue Produkte vor/ während/ nach seinem Vortrag hinzuweisen.
7.1 Werbung für andere Produkte oder Leistungen darf vom Auftraggeber nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Referentenagentur in einem Zusammenhang mit der Referentendarbietung veröffentlicht werden.
7.2 Der Auftraggeber ist zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegenüber der Verwertung unerlaubt zustande gekommener Vervielfältigungs- und Verwertungshandlungen verpflichtet. Auf Anforderung wird die Referentenagentur Speakers Excellence dem Auftraggeber gesondert Prozessvollmacht erteilen.
8.1 Bei Abschluss des Buchungsvertrages werden sofort 30% des Honorars zur Zahlung fällig. Die Restzahlung des Honorars von 70% zzgl. Reisekosten, Spesen, 19% MwSt. ist spätestens 7 Tage vor dem Vortrag/Seminar fällig.
8.2 Bei Buchungen von Auftraggebern deren Firmensitz außerhalb Deutschlands, Österreich und Schweiz befindet, ist eine Anzahlung in Höhe von 70% des Honorars sofort nach Buchung zur Zahlung fällig.
8.3 Bei kurzfristiger Buchung/Anmeldung (bei 8 Wochen und weniger vor der Veranstaltung) wird der gesamte Betrag sofort zur Zahlung fällig.
9.1 Sollte 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin noch keine Anzahlung des Rechnungsbetrages getätigt worden sein, besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung des Seminars/Vortrages. Die Buchung ist für den Auftraggeber verbindlich. Eine Terminverschiebung ist bis 12 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin möglich. Eine Stornierung des Termins ist unter Einbehalt der vertraglich geregelten Anzahlung bis 12 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung wird dem Auftraggeber 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor dem Termin 100% des Auftragswertes. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Vertragspartners aufgrund ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig unterlässt, der Agentur nachzuweisen.
9.2 Rücktritt wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie
Beide Vertragsparteien kennen die Risikolage, dass durch die SARS-COV 2-Pandemie ein Risiko einer möglichen Absage-, Teilabsage- oder Verlegungszwang für zukünftige Veranstaltungen bestehen kann. Der Veranstalter trägt als solcher das grundsätzliche „Veranstaltungsrisiko“ und damit das Verwendungsrisiko. Dies gilt insbesondere, wenn für den geplanten Zeitraum der Veranstaltung künftig ein behördliches Verbot erlassen werden sollte. Dann ist für das Entfallen der Leistungspflicht der Veranstalter allein und verschuldensunabhängig verantwortlich. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:
9.2.1. Ist die Durchführung der geplanten Veranstaltung daher dem Veranstalter unmöglich wegen
a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten der Veranstalter bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Veranstalter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.2.2. Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, werden die sonstigen vereinbarten Stornierungsgebühren aus dem Angebot/Vertrag zu Gunsten des Veranstalters dahingehend angepasst, dass 70 % der vertraglich vereinbarten Vergütung rückabgewickelt werden. Speakers Excellence behält einen Anspruch auf 30 % des Gesamtbetrages. Dem Veranstalter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass durch die Stornierung ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die hier angesetzten Pauschalen beim Referent/Moderator/ Künstler entstanden ist
9.2.3. Dem Referent/Moderator/ Künstler stehen dem Veranstalter gegenüber keine weiteren Rechten zu.
9.3 Formatwechsel wegen Corona SARS-COV 2-Pandemie
9.3.1. Sollte die ursprünglich als Präsenztermin geplante Veranstaltung auf Grund der SARS-COV 2-Pandemie wegen
a) einer behördlichen Verbotsverfügung oder
b) einer erhöhten Risikolage, deren Gefahrenprognose derzeit noch nicht getroffen werden kann, aber die Vorgaben der (Landes-) Gesundheitsbehörden, des RKI (Robert Koch Institutes) und des WHO eine Einhaltung der Schutzpflichten des Veranstaltern bei Durchführung der Veranstaltung als unvertretbar erscheinen lassen, so ist der Formatwechsel von Präsenz- auf Digitalveranstaltung dem Referent/Moderator/ Künstler nach Absprache des Veranstalters gestattet. Hotelspesen und Fahrtkosten werden in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt. Sind dem Referent/Moderator/ Künstler sonstige Kosten, die zu erstatten gewesen wären entstanden, so ist der Veranstalter zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
9.3.2. Speakers Excellence ist gegenüber dem Veranstalter in der alleinigen Verantwortung und Haftung den Formatwechsel bei dem Referent/Moderator/ Künstler sicherzustellen.
10.1 Die Referentenagentur ist ermächtigt für den Referenten das Referentenhonorar in Rechnung zu stellen und treuhänderisch zu vereinnahmen.
10.2 Die Vermittlung eines Referenten über Speakers Excellence ist für den Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars abgedeckt. Eine Gebühr in Form einer Provision wird lediglich vom vermittelten Referenten im Wege der Aufrechnung nach Rechnungslegung an die vermittelnde Agentur erbracht.
Gemäß der Preisgarantie von Speakers Excellence garantiert der Referent der vermittelnden Agentur und deren Kunden die gleichen Honorarsätze wie bei einer Direktbuchung durch den Auftraggeber unter Wahrung des Wettbewerbsverbots gemäß Nr. 12.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Referenten nicht für sich oder andere Auftraggeber durch Verleitung zum Vertragsbruch abzuwerben, die Referentenagentur Speakers Excellence bei der Buchung des Referenten, der durch die Agentur Kontakt zum Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar erhielten, nicht zu umgehen und Referentendaten nicht selbst zu nutzten oder an andere Konkurrenten weiterzugeben.
Alle Vertragsparteien verpflichten sich,
-über alle während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsbeziehungen und sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen
-Referentenhonorare- und Provisionsverhandlungen
-Personendaten der Referenten
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt mit Dritten über die Referentenhonorare zu sprechen.
14.1 Die Vertragsparteien arbeiten kooperativ und loyal mit dem Ziel einer optimalen Referentenvermittlung zusammen und informieren sich bei maßgeblichen Änderungen gegenseitig unverzüglich.
14.2 Streitigkeiten werden sie mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung fair austragen.
15.1 Verletzt der Auftraggeber die vertragliche Schweigepflicht, kann die durch den/die Referenten/in ermächtigte Agentur eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000,-€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung ohne Fortsetzungszusammenhang verlangen. Begeht der Auftraggeber eine sonstige schuldhafte Vertragsverletzung, kann die durch den/die Referenten/in ermächtigte Agentur eine Vertragsstrafe von 5.001,- € verlangen.
15.2 Bei unberechtigter Verwendung, Erstellung durch Bearbeitung oder Weitergabe der durch den/die Referenten/in und/oder die Agentur konzipierten/erstellten und urheberrechtlich geschützten Materialien, (Werbe-) Konzepte, Unterlagen, Texte etc. wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Lizenzsätze zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig. Unterbleibt der Urheber- und / oder Agenturvermerk, so hat die Agentur auf einen Zuschlag in Höhe von – ggf. jeweils – 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. angefallener Verwaltungskosten und Rechtsanwaltskosten Anspruch.
15.3 Der Beweis eines geringeren Schadens bleibt beiden Parteien offen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird durch die vorstehenden Schadenspauschalierungen nicht ausgeschlossen.
16.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
16.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist Stuttgart, der Sitz der Referentenagentur.
Stand 2020